Blitz-Reisen: Reiselexikon

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Insolvenz-Versicherung
 
Selbstverständlich haben wir für Sie die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenz-Versicherung abgeschlossen. Zusammen mit Ihrer Reisebestätigung erhalten Sie gemäß Par. 651 k BGB den Sicherungsschein, der Ihnen im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit die Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche sichert.