Wir verstehen unter „vollständig geimpft“ das, was im deutschen Gesetz steht:

Seit dem 19. März 2022 ist im Infektionsschutzgesetz (§ 22a) festgelegt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um als vollständig geimpft zu gelten.

Ab dem 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

  • nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
  • nach zwei Einzelimpfungen:
    PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
    PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein

Ein Beispiel: Wenn Sie dreimal geimpft sind und Ihre letzte Impfung war z. B. bereits im Dezember 2021, dann gelten Sie auch im Jahr 2023 als vollständig geimpft.