Hier ► finden Sie das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das seit Inkrafttreten der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie am 01.07.2018 erforderlich ist.

Auf den Seiten 2-11 in unserem Katalog „Erlebnisreisen“ finden Sie allgemeine Informationen, mit denen wir zum großen Teil unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllen. Weitere Informationen finden Sie bei der jeweiligen Reisebeschreibung.