Selbstverständlich haben wir für Sie die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung abgeschlossen. Zusammen mit Ihrer Reisebestätigung erhalten Sie gemäß § 651 k BGB den Sicherungsschein für Pauschalreisen, der Ihnen im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit die Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche sichert.