Ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen gibt es mit den meisten von uns bereisten Ländern. In diesem Fall gewährt Ihnen Ihre Krankenkasse auch bei Reisen in diese Länder Versicherungsschutz. Wir empfehlen Ihnen, diesbezüglich vor Ihrer Reise Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung zu nehmen, ob bzw. welche Unterlagen (z. B. European Health Insurance Card) Sie mitnehmen müssen. Trotzdem ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sinnvoll – insbesondere für den Fall eines evtl. notwendigen Rücktransports. Bei Fernreisen sollten Sie eine solche Versicherung in jedem Fall abschließen. Sofern Sie eine solche zusätzliche Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben – wie es ja bei den Reisen nach z. B. Russland Pflicht ist – führen Sie bitte Ihre Police bzw. Ihren Versicherungsnachweis während der Reise mit, wobei es bei den Reisekrankenversicherungen in der Regel so ist, dass Sie die ärztliche Behandlung im Ausland erst einmal bezahlen müssen und sich hinterher das Geld erstatten lassen. Bei Krankenhausaufenthalten setzt sich in der Regel das Krankenhaus mit der Versicherung in Verbindung, um eine Kostenübernahme zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass manche Krankenkassen nur die Kosten erstatten, die in Deutschland üblich sind. Wenn die Behandlung im Ausland teurer ist, kann es sein, dass Sie die Differenz selbst bezahlen müssen. Aufgrund unserer Erfahrung empfehlen wir Ihnen dringend, eine Versicherung abzuschließen, die im Falle eines so genannten Reiseabbruches (z. B. durch einen Krankenhausaufenthalt oder eine Verletzung, die eine Rückreise/Rückflug mit der Gruppe unmöglich macht) sowohl die zusätzlichen Unterbringungskosten bei einer verspäteten Rückreise als auch die zusätzlichen Beförderungskosten durch die verspätete bzw. medizinisch notwendige Rückreise übernimmt. Sofern Sie die Reise abbrechen müssen oder nicht die Rückreise mit der Gruppe antreten können, sind Sie selbst für Ihre weitere Unterbringung und Ihre individuelle Heimreise verantwortlich.

Die aktuelle Tarifübersicht der Reiseversicherungen finden Sie hier zum Download ►.

Bitte beachten Sie aber, dass wir für jede Buchung für Reisen im Jahr 2021 für Sie bei der Allianz Travel eine spezielle Covid-19-Reiseschutz-Versicherung mit dem Namen "Carry Home Top Cover“ abschließen, die im Reisepreis enthalten ist und folgende Leistungen umfasst:

  • Reisekrankenversicherung inkl. Krankenrücktransport
  • Medizinische Betreuung
  • Quarantänekosten im Reiseland
  • Reiseabbruch-Versicherung (bei Quarantäne im Reiseland)

Sie haben also auch durch uns einen gewissen Krankenversicherungsschutz. Weitere Informationen zu dieser Covid-19-Reiseschutz-Versicherung finden Sie hier ►.

 

siehe auch: Gesundheit